Der Handwerkerbonus ist da!

Zurück

Der Handwerkerbonus ist da!

Mit dem Handwerkerbonus fördert die Regierung die redliche Wirtschaft und dämmt Schwarzarbeit ein. Hier finden Sie alle Informationen zur Förderung auf einen Blick.


So funktioniert der Handwerkerbonus:

  • Einreichen können ausschließlich natürliche Personen, die an ihrem in Österreich gelegenen Wohnobjekt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) eine Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung durchgeführt haben.
  • Pro Antragsteller und Kalenderjahr kann ein Förderungsantrag gestellt werden. Die Förderung beträgt 20 Prozent der Kosten für Arbeitsleistungen (exkl. Umsatzsteuer) bzw. maximal 600 Euro.
  • Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern und befugten Unternehmen in privaten Haushalten. Die zur Förderung beantragten Arbeitsleistungen müssen für das Kalenderjahr 2014 zwischen 01. Juli 2014 und 31. Dezember 2014 bzw. für das Kalenderjahr 2015 zwischen 01. Jänner 2015 und 31. Dezember 2015 erbracht und abgeschlossen werden.
  • Eine Antragstellung ist erst nach Umsetzung der Maßnahmen möglich. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Endrechnung bereits vorliegen und die Rechnungssumme an den Handwerker bzw. das befugte Unternehmen überwiesen worden sein. Die Mindesthöhe der Kosten für Arbeitsleistungen muss 200 Euro (exkl. Umsatzsteuer) pro Endrechnung betragen.


Gefördert werden unter anderem folgende handwerkliche Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen:

  • Erneuerung und Dämmung von Dächern und Fassaden sowie Spenglerarbeiten
  • Austausch von Fenstern
  • Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
  • Sanierung von Sanitäranlagen
  • Austausch von Bodenbelägen (z. B. Teppichboden, Parkett, Fliesen)
  • Erneuerung von Wandtapeten
  • Malerarbeiten
  • Verlegung von Wand- und Bodenfliesen
  • Arbeiten an Einbaumöbeln inklusive deren Austausch (z. B. Einbauküche)
  • Wartungsarbeiten, insofern diese nicht gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben sind (z. B. Wartung von Heizungsanlagen)

Alle geforderten Antragsunterlagen sind gesammelt an eine Bausparkassenzentrale zu übermitteln. Anträge können auch bei einer zum Vertriebsnetzwerk der Bausparkassen gehörenden Filiale zur Weiterleitung abgegeben werden.

Weiterführende Informationen zum Handwerkerbonus und zur Antragsstellung finden Sie hier. Den Förderantrag zum Herunterladen finden Sie hier.

Zurück